AGB

 

Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den ARBERLAND Ultra Trail gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch das setzen eines Häkchens bei der Anmeldung.

  1. Veranstaltungscharakter/Teilnahmebedingungen
  2. Strecke
  3. Wertungskategorien / Anmeldung
  4. Bekleidung/Ausrüstung
  5. Startnummer
  6. Zeitnahme
  7. Briefings/Start
  8. Neutralisierter Start
  9. Markierung der Strecke
  10. Kontroll- und Verpflegungsstellen
  11. Zeitlimits
  12. Ziel
  13. Ausscheiden aus dem Rennen
  14. Zeitstrafen/Disqualifikation
  15. Medizinische Notfallversorgung
  16. Doping
  17. Hilfe von Außen
  18. Umwelt- und Naturschutz
  19. Spezielle ARBERLAND Ultra Trail Regeln
  20. Protest und Jury
  21. Kündigung zwischen Teilnehmer und Veranstalter
  22. Bild-, Film- und Tonrechte
  23. Absage
  24. Datenschutz
  25. Haftung
  26. Coronasituation
  27. Preise
  1. VERANSTALTUNGSCHARAKTER/TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der ARBERLAND Ultra Trail ist ein Trailrunning Event im Bayerischen Wald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Wanderwege, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine alpine Erfahrung verfügen
  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen
  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Haftungserklärung seine volle Sporttauglichkeit für die Teilnahme an diesem Ausdauerwettkampf mit physisch extremen Belastungen. Zusätzlich versichert jeder Teilnehmer, dass diese Sporttauglichkeit vor dem Wettkampf von einem Sportarzt untersucht und bestätigt wurde.
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf technisch anspruchsvollen Wegen und Steigen verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im anspruchsvollen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten und Streckeninformationen.
  • Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im anspruchsvollen Gelände informiert sein.
  • Jeder Teilnehmer erkennt die noch vor dem Rennen festgelegten und bekannt gegebenen Cut-Off-Zeiten an.
  • Die Teilnehmer benötigen keine Qualifikationsläufe um teilzunehmen.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind

Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können vom Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Unterschrift unter der Haftungserklärung und unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

  1. STRECKE

Beim ARBERLAND Ultra Trail gibt es drei verschiedene Wettkämpfe.

  • ARBERLAND Ultra Trail 68 km / 2600 hm
  • Auerhahntrail 43 km / 1600 hm
  • Arbersee-Trail 18 km / 800hm
  1. WERTUNGSKATEGORIEN / ANMELDUNG

Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:

  • Männer / Frauen
  • M30 / W30 (über 30 Jahre )
  • M40 / W40 (über 40 Jahre)
  • M50 / W50 (über 50 Jahre)
  • M60 / W60 (über 60 Jahre)
  • M70 / W70 (über 70 Jahre)
Achtung: für die Hundestarts gibt es keine Altersklassenwertung!

Die Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie beträgt 10 Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in einer Kategorie nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer in der nächsten Kategorie gewertet (also z.B. M70 in der Kategorie M60).

Eine Anmeldung ist über die Zeitnahmefirma möglich. Bei Ummeldungen entstehen Unkosten, die von der Zeitnahmefirma auf den Läufer übertragen werden. Bei Ummeldungen auf eine kürzere Strecke kann die Differenz nicht erstattet werden! Das Startgeld wird nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests erstattet.

  1. BEKLEIDUNG/AUSRÜSTUNG

Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfes (außer beim Arberseetrail) ist vorgeschrieben:

  • Trailrunning-Schuhe mit Profilsohle, die für das Laufen im anspruchsvollen Gelände geeignet sind
  • Rucksack oder andere Verstaumöglichkeit für die Ausrüstung
  • Wasserdichte Regenjacke
  • Funktionelle Kleidung
  • Handschuhe und Mütze
  • Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set, Rettungsdecke, Pfeife)
  • Kartenausschnitt und Höhenprofil der gesamten Strecke (wird ausgeteilt)
  • Mobiltelefon mit eingespeicherter Notfallnummer
  • es wird ab 18 Uhr eine Stirnlampe benötigt. Wer keine mitführt wird aus Sicherheitsgründen aus dem Rennen genommen.

Empfohlen wird außerdem u.a.: GPS-Gerät, Teleskopstöcke, Sonnencreme, Fettcreme gegen Wundscheuern, eigene persönliche Verpflegung, Blasenpflaster.

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/ Bekleidung wird mit Disqualifikation geahndet. Staffeln sind hiervon ausgenommen!

Bei der 18 km Strecke ist nur das Mitführen des Notfallarmbands und eines Mobiltelefons Pflicht!

  1. STARTNUMMER

Jeder Teilnehmer bekommt bei der Startnummernausgabe durch Vorlage des Personalausweises und Abgabe der unterschriebenen Haftungserklärung (wird bei der Startnummernausgabe ausgehändigt) seine Startnummer. Diese muss während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper getragen werden und darf nicht durch Kleidungsstücke verdeckt werden. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel mittels Scanner eingelesen. Die Startnummer darf niemals abgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer wird wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert. Bei Ausscheiden aus dem Rennen wird die Startnummer einbehalten und im Ziel auf Verlangen wieder ausgehändigt.

  1. ZEITNAHME

Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip einer Zeitmessfirma. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers. Sollte der Chip verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und am Race Office.

  1. BRIEFINGS/START

Am Startort im Skistadion erfolgt im Rahmen der Vorabendveranstaltung das Briefing für alle Wettbewerbe. Im Briefing werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter und Streckenchef auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht. 

Die Startaufstellung beginnt mind. 30 Minuten vor der offiziellen Startzeit (je nach gemeldeter Teilnehmerzahl). Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef  beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit.

  1. NEUTRALISIERTER START

Ein neutralisierter Start wird durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges nicht erlaubt.

  1. MARKIERUNG DER STRECKE

Die Route des ARBERLAND Ultra Trail wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern, Fähnchen usw. markiert. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer das Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Strecke mitführen muss. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass es leider manchmal der Fall sein kann, dass die Markierungen von Dritten entfernt werden. Die Markierungen werden abschnittsweise von den Schlussläufern unmittelbar NACH Ablauf des Zeitlimits abgebaut. Die Strecke ist dann NICHT mehr markiert. Die Strecke ist ab dann gesperrt und darf nicht mehr gelaufen werden. Die auf der Website bereitgestellten GPS Tracks der Strecken sind rein als Anhaltspunkte zu betrachten. Es besteht keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Tracks. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.

  1. KONTROLL- & VERPFLEGUNGSSTELLEN
  • 68k: 6 Verpflegungsstellen 
  • 43k: 4 Verpflegungsstellen 
  • 18k: 1 Verpflegungsstelle
 

Verpflegungsstellen:

An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer Sportgetränke, Energieriegel, -Gels und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der Karte entnommen werden und ist von V1-V6 (nur Wasser/Iso:VW) durchnummeriert. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt, wenn dies benötigt wird. An einigen Verpflegungsstellen gibt es in Abhängigkeit von der Witterung auch warme Speisen und Heißgetränke. Was genau an den Verpflegungsstellen ausliegt wird im Internet veröffentlicht.

  1. ZEITLIMITS

Es gibt strikte Zeitlimits (siehe Cut Off Zeiten), zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Kontrollstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef, von den Kontrollstellenmitarbeitern oder den Schlussläufern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen.

  1. ZIEL

Im Ziel erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Die Teilnehmer werden nach der Rangfolge des Eintreffens im Ziel gescannt. Danach ergibt sich die offizielle Rangliste des Rennens.

Auch im Ziel gibt es ein striktes Zeitlimit, zu dem die Teilnehmer das Ziel spätestens erreichen müssen. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer aus der Wertung genommen.

Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Kontrollstellenmitarbeiter oder Schlussläufer auf der Strecke aus dem Rennen genommen wurden oder wegen Verletzung nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln im Ziel eintreffen, erscheinen nicht auf der offiziellen Ergebnisliste.

  1. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN

Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht unter der angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des Teilnehmers einleiten.

  1. ZEITSTRAFEN UND DISQUALIFIKATION

Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:

  • Nichteinhalten der Regeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungschefs, des Verantwortlichen der Kontrollstelle sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Unvollständiger Pflichtausrüstung am Start (vollständige Aufzählung siehe Bekleidung/Ausrüstung)
  • Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
  • Umweltverschmutzung
  • Grober Unsportlichkeit
  • Nicht Passierens einer Kontrollstelle
  • Unterlassener Hilfeleistung
  • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
  • Doping
  • Eigenmächtiger Streckenabkürzungen
  1. MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG

Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die bei entsprechendem Bedarf einerseits von örtlichen (Berg-)Rettungskräften als auch immer von unserem Rennarzt gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen und medizinisch relevanten Fragen schnellstmöglich ärztliche Hilfe u.o. Beratung.

  1. DOPING

Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.

  1. HILFE VON AUSSEN

Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe.

  1. UMWELT/NATURSCHUTZ

Da der ARBERLAND Ultra Trail weitestgehend durch das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Naturpark Bayerischer Wald führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.

  1. Spezielle ARBERLAND Ultra Trail Regeln
  • Der ARBERLAND Ultra Trail findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen und Wanderwegen statt.
  • Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
  • Der ARBERLAND Ultra Trail führt großteils auf Wanderwegen durch den Bayerischen Wald. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren, Kurven, Serpentinen…) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer läuft auf eigene Gefahr.
  • Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen.
  • Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen oder Disqualifikation des unterstützten Teilnehmers geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des Teilnehmers, der durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurde oder unterstützt werden sollte.
  • Begleitern/Betreuern einzelner Teilnehmer ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und/oder die umliegende Natur zu verschmutzen oder gar zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke mit Appellen an die startenden Teilnehmer, auch wenn dies mit biologisch abbaubaren Kreidespray erfolgt. Falls Begleiter/Betreuer dagegen verstoßen, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teilnehmer, die durch diese Maßnahmen unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
  • Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Disqualifikation.
  • Generell gilt bei der Benutzung von Stöcken folgende Regelung: Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein Teilnehmer, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
  • Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness. Das gilt für Läufer mit Hund und Läufer ohne Hund.
  • Läufer mit Hund haben sich an die Regeln für „Laufen mit Hund“ zu halten und sich sportlich Fair gegenüber Mitläufern zu verhalten! Die Gesundheit des Tieres geht außerdem immer vor! Die Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung muss mitgeführt werden!
  1. PROTEST UND JURY

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem

Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.

  1. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB. “

  1. Bild-, Film- und Tonrechte

Während der Veranstaltung und des Rahmenprogramms werden Bild- und Filmmaterial erstellt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen. Dies gilt nur für vom Veranstalter beauftragte Fotografen/Filmer.

23 . Absage
Bei einer Veranstaltungsabsage behält sich der Veranstalter vor, einen kostendeckenden Betrag einzubehalten.

24 . Datenschutz

 Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Außerdem erklärt der Teilnehmer mit der Anmeldung, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass der Veranstalter diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

25. Haftung

Mit der Abgabe der Nennung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.

Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

Ferner unterliegen alle Teilnehmer den Bestimmungen der StVO.

Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor! Wird eine Regel dieses Reglements ungültig, bleibt das gesamte Reglement weiterhin gültig.

26. Coronasituation

Aktuell planen wir ohne jegliche Coronaauflagen. Es kann jedoch sein, dass wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Maßnahmen ergreifen müssen um einen sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten (z.B. 3G, 3G+ oder 2G Regel). Diese Maßnahmen werden zusammen mit dem Gesundheitsamt erarbeitet und dann zeitnah veröffentlicht, wenn die Situation eintritt. 

27. Preise 

1. – 3. Sieger Arberland Ultra Trail – Geld- bzw. Sachpreise

1. – 3. Sieger Auherhahntrail – Sachpreise (auch für Hundestart)

1. – 3. Sieger Arbersee Trail – Sachpreise (auch für Hundestart)

Alle Teilnehmer erhalten ein Finisher Glas der Firma Zwiesel Glas und Laufsocken.

Alle Altersklassen Sieger (1. – 3.) erhalten Sachpreise.

(Änderungen vorbehalten)